EU-Verordnung Nr. 1235/2011 und die Verkehrssicherheit durch Nasshaftungs-Vorschriften

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Hauptautor

Micke, S; Palkovics, L.; Steffan, S; von Glasner, E.C.

Co-Autoren

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Medientyp

PDF-Dokument

Publikationsart

Vortrag

Erscheinungsjahr

2015

Verlag

24. EVU Conference, Edinburgh

Literaturstelle

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edinburg2015 25aDiese Ausarbeitung behandelt das Bremsverhalten von normalen Strassenreifen für Pkw C1, leichte Nutzfahrzeuge C2 und schwere Nutzfahrzeuge und Busse C3 auf nassen Fahrbahnen. Es wird die vergangene und gegenwärtige Gesetzgebung für Nasshaftung von Reifen seitens der EU in Brüssel und der UNECE in Genf analysiert, wobei die EU die europäische Gesetzgebung abdeckt und die UNECE die global gültigen Gesetzgebungen, einschließlich Typfreigabe. Die Typfreigabe legt den jeweiligen untersten zulässigen Grenzwert für den Nassgriff Index G für alle Reifen C1, C2 und C3 fest, mit Gültigkeitsdatum. Die Gesetzgebungen der UNECE und der EU sind eng verzahnt. Verordnung (EU) Nr. 1235/2011, vom 29. Nov 2011, gültig ab 1. Nov 2012 für Strassenreifen, die sogenannte Reifenlabel Gesetzgebung, wurde mit einem ernsthaften Fehler in der Nasshaftungsklasse F für alle normalen Strassenreifen Reifen C1, C2 und C3 veröffentlicht. Die benannte Verordnung spezifiziert in Nasshaftungs Klasse F den Nassgriff Index G, oder auch Nasshaftungs Kennwert G, wie folgt: G ≤ 1.09 für C1 Reifen, G ≤ 0.94 für C2 Reifen und G ≤ 0,64 für C3 Reifen, was für alle genannten Reifen eine untere Begrenzung im Extrem mit 0 (Null) »Reifen zu Straße« Kraftschluss zulässt. Es wird gezeigt, dass diese Fehler in (EU) Verordnung Nr. 1235/2011 nicht einfach als »Schreibfehler« der zuständigen EU Institution erklärt werden können.

Dieser »Schreibfehler« war bereits Gesetz in der (EG) Verordnung Nr. 1222/2009, vom 25 Nov 2009, gültig ab 1 Nov 2012, dem Vorgänger vorstehender Verordnung nur für C1 Reifen. Seit Gültigkeitsdatum dieser Gesetzgebungen nehmen daher potentiell verkehrsgefährdende Kraftfahrzeuge mit C1, C2 und C3 Reifen der Nassgriff Klasse F auf nassen Strassen in Europa gesetzlich erlaubt am Strassenverkehr teil.

Es wird ferner gezeigt, dass der Vorgänger der genannten Verordnung (EG) Nr. 1222/2009, 25, Nov 2009, die Verordnung (EG) Nr. 661/2009, vom 13. Juli 2009, einen korrekt definierten Minimalwert des Nassgriff Index von G ≥ 1.1 aufweist. Dieses Gesetz mit sicherer Definition des Nassgriffindex G wurde durch die nachfolgende fehlerhafte und verkehrsgefährdende Gesetzgebung (EG) Nr. 1222/2009, gültig ab 1. Nov 2012, ersetzt.

Die Arbeit analysiert gleichfalls die Berechnung der Nassgriff Kennwerte G(T) und G für alle Reifenklassen. Messergebnissen mit Fahrzeugen verschiedener Reifen Klassen demonstrieren den Stand der gegenwärtigen Gesetzgebung auf nassen Strassen.

Empfehlungen für eine geänderte und verbesserte Gesetzgebung werden abschließend vorgeschlagen. Die Nasshaftungsklassen D, E und F für alle Reifen C1, C2 und C3 sollten ersatzlos gestrichen werden.

edinburg2015 25b

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